Der Pflegegrad (ehemals Pflegestufen)
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Ihren Pflegegrad. Wir hoffen, damit alle wichtigen Fragen für Sie beantworten zu können.
Fragen rund um den Pflegegrad (ehemals Pflegestufen)
Nach der Bewilligung eines Pflegegrades stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Sollten Sie Angehörige haben, die die Pflege übernehmen, erhalten Sie Pflegegeld. Sollte die Pflege durch einen professionellen Anbieter erbracht werden, können Sie das Pflegegeld in Pflegesachleistungen umwandeln lassen. Dadurch erhöht sich Ihr Budget. Hier gibt es je nach Anspruch auch die Möglichkeit Kombinationsleistungen zu nutzen, also ein Mix aus beidem. Wie viel Geld Ihnen zusteht und welche Budgets Sie neben dem Pflegegeld haben, erfahren Sie bei uns unter dem Reiter “Das Pflegegeld“.
Wichtig: Sollten Sie die Pflege durch Angehörige in Anspruch nehmen, besteht die Verpflichtung eines Beratungsgesprächs ab Pflegegrad 2. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier. Denn da kommen wir ins Spiel. Wir übernehmen schnell und unkompliziert die Beratung für Sie. Aufgrund unseres guten Rufes und dem engen Austausch mit den Kassen können Sie so beruhigt Ihr Pflegegeld weiter beziehen. Zusätzlich können so regelmäßig Fragen beantwortet werden, die sich durch die Pflegesituation oftmals zwangsläufig ergeben.
Grundsätzlich gibt es für einen Pflegegrad keine Ablauffristen. Jedoch sind einige Dinge zu beachten.
- Sollten Sie die von den Kassen vorgegebenen Beratungstermine nach §37.3 SGB XI einhalten, da sonst das Pflegegeld gestrichen werden könnte. Mehr dazu finden Sie hier.
- Kann es zu erneuten Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Kassen kommen, um zum Beispiel zu begutachten, wie sich ein Schlaganfallpatient durch Therapien erholt hat. Hier kann es zu einer anderen Bewertung kommen als bei der vorherigen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (zum Beispiel durch die Verbesserung des Gesundheitszustandes). Wiederholungsbegutachtungen durch den MD sind jedoch nicht die Regel. Eher kommt es zu wiederholten Begutachtungen durch den MD durch Anträge auf Höherstufung des Pflegegrades.
Wichtig: Beratungstermine nach §37.3 SGB XI, wie wir Sie durchführen, sind keine Bewertungen des Pflegegrades. Hier soll nur sichergestellt werden, dass die Beratung der Angehörigen gegeben ist. So Sie als Empfänger des Pflegegeldes es jedoch wünschen, kann durch uns eine Überprüfung auf Erhöhung des Pflegegrades angeregt werden.
In Deutschland gibt es spezielle Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, die zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherungen beantragt werden können. Hierzu zählen Leistungen wie die Eingliederungshilfe, der Behindertenpauschbetrag oder Nachteilsausgleiche.
Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie schwerwiegend die Behinderung ist und wird im Schwerbehindertenausweis vermerkt. Der Grad der Schädigung (GdS) bezieht sich auf die Auswirkungen einer gesundheitlichen Schädigung und ist die Grundlage für die Bestimmung des GdB.
Wenn jemand einen Schwerbehindertenausweis hat, bedeutet dies nicht automatisch, dass er auch einen Pflegegrad erhält. Allerdings ist es oft der Fall, dass bei schwerer Behinderung auch eine intensive Pflege notwendig ist und somit ein Anspruch auf einen Pflegegrad besteht.
Die Anträge auf Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad müssen separat voneinander gestellt werden, da sie in verschiedenen Gesetzbüchern geregelt sind.
Bei vielen pflegebedürftigen Kindern resultiert der Pflegebedarf aus einer Behinderung von Geburt an. Wenn das Kind einen anerkannten Grad der Behinderung hat, kann ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden, um Anspruch auf Pflegeleistungen durch die Pflegekasse zu erhalten.
Es ist wichtig zu wissen, dass ein Pflegegrad keine Auswirkungen auf die durch den Schwerbehindertenausweis kommenden Vorteile hat. Beide Leistungen können also parallel zueinander beantragt und genutzt werden.