Pflegeberatung nach §37 (3) SGB XI in Berlin

Unser Beratungseinsatz als Pflegedienst

Der Beratungsbesuch §37.3

Hier schnell, unkompliziert und unabhängig für die Fortzahlung von Pflegegradzahlungen Termine für ein Beratungsgespräch berlinweit buchen.

Beratungsgespräche dank über 20 Jahre Erfahrung kompetent und freundlich erleben.

Wir nehmen uns Zeit für Sie. Buchen Sie jetzt ihren Beratungstermin.

Beratungseinsatz bei allen Pflegegraden
(ehemals Pflegestufen)

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen

  • bei den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich
  • bei den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich
  • bei Pflegegrad 1 freiwillig halbjährig (keine Verpflichtung)

eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen Pflegedienst abrufen.

Haben Sie einen Brief von der Kasse erhalten? Kein Problem. Hier Termin buchen und wir kümmern uns um den Rest. Es entstehen keine Kosten für Sie.

Diese Beratung dient der möglichen Verbesserung der Qualität der Pflege durch Angehörige (pflegerische Hinweise, weitere Budgets für Angehörige etc.).

Unsere Beratung wird immer durch unsere freundlichen und dafür geschulten Pflegefachkräfte erbracht.

Karte aller Bezirke der Pflegeberatung in Berlin: Spreevital

Ab sofort in ganz Berlin

Wichtig!
Bitte bereiten Sie unseren Termin wie folgt vor:

  • Halten Sie das Gutachten des medizinischen Diensts bereit bzw. die Bestätigung des Pflegegrads
  • Halten Sie die Krankenkassenkarte griffbereit
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Pflegeperson anwesend ist
  • Wenn existierend, halten Sie den Schwerbehindertenausweis bereit
  • Wenn existierend, suchen Sie die aktuellen Krankenhausberichte raus

Jetzt online einen Termin buchen

  • Standortauswahl
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  • AGBs & Datenschutz
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Standortauswahl

Bitte wählen Sie einen Standort aus, an dem die Dienstleistung durchgeführt werden soll

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AGBs & Datenschutz

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Bestelldetails überprüfen

Überprüfen Sie Ihre Reservierungsdetails noch einmal und klicken Sie auf die Schaltfläche „Senden“, wenn alles korrekt ist

Bestätigung

Ihr Termin wurde erfolgreich vereinbart. Bitte bewahren Sie diese Bestätigung für Ihre Unterlagen auf. Wenn Sie hier ein Passwort anlegen, bezieht sich das immer auf die Person mit dem Pflegegrad. Sollten Sie mehrere Personen pflegen, legen Sie bitte für jede Person ein eigenes Konto an.
Haben Sie noch Fragen?
Sie erreichen uns unter 030 86802515 oder per Mail: [email protected]

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Wie funktioniert das?

  • Haben Sie schon einen Pflegegrad genehmigt? => Dieses Angebot gilt für Personen mit Pflegegrad bereits beziehen.
  • Sie vereinbaren mit uns einen Termin – Buchen Sie online, telefonisch oder via Mail einen Termin mit uns.
  • Wir informieren Ihre Pflegekasse automatisch – Sie können ohne Unterbrechungen das Pflegegeld weiter beziehen.

Noch Fragen zum Einsatz? Kein passender Termin dabei?

Wir rufen Sie gerne zurück.
Weitere Kontaktmöglichkeiten

Häufig gestellte Fragen

Einen Brief zu erhalten, ist vollkommen normal und auch sinnvoll. Die Kassen erinnern und informieren mit diesem Brief über die Verpflichtung des Pflegegeldempfängers, diesen Termin wahrzunehmen. Sie verhindern damit, dass Fristen versäumt werden und damit das Pflegegeld überraschend gestrichen werden.

Sie müssen absolut gar nichts bezahlen. Die Kasse trägt die kompletten Kosten von 65 Euro in Berlin. Es entstehen auch keine weiteren Kosten wie Anfahrtspauschale etc.

„Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach Absatz 1 beziehen, haben in folgenden Intervallen eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen:

1. bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich einmal,

2. bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich einmal.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch, halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. Beziehen Pflegebedürftige von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen, können sie ebenfalls halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person erfolgt im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 30. Juni 2024 jede zweite Beratung abweichend von den Sätzen 1 bis 3 per Videokonferenz. Bei der Durchführung der Videokonferenz sind die nach § 365 Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches vereinbarten Anforderungen an die technischen Verfahren zu Videosprechstunden einzuhalten. Die erstmalige Beratung nach den Sätzen 1 bis 3 hat in der eigenen Häuslichkeit zu erfolgen.

(3a) Die Beratung nach Absatz 3 dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Pflegebedürftigen und die häuslich Pflegenden sind bei der Beratung auch auf die Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote des für sie zuständigen Pflegestützpunktes sowie auf die Pflegeberatung nach § 7a hinzuweisen.

(3b) Die Beratung nach Absatz 3 kann durchgeführt werden durch

1. einen zugelassenen Pflegedienst,

2. eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder

3. eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachkraft, sofern die Durchführung der Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann.“ *

* https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html

Ja, seit über 20 Jahren beraten und unterstützen wir mit einer eigenen Abteilung Menschen mit Pflegegrad (früher Pflegestufe) in ganz Berlin. Dabei setzen wir im Vergleich zu anderen Anbietern auf eigens dafür abgestelltes und weitergebildetes Fachpersonal, die sich im Laufe der Zeit ein großes Netzwerk und Wissen erarbeitet haben, um Ihnen und Ihren Angehörigen bestmöglich zu helfen.

„Die Beratung nach Absatz 3 kann durchgeführt werden durch

1. einen zugelassenen Pflegedienst,

2. eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder

3. eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachkraft, sofern die Durchführung der Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann.“ *

* https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/37.html

Kurz und knapp. Verpflichtet ist jeder Pflegegeldempfänger bei Pflegegrad 2 bis 5. Empfänger bei Pflegegrad 1 können freiwillig einen Termin wahrnehmen.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen

  • bei den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich
  • bei den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich
  • bei Pflegegrad freiwillig halbjährig (keine Verpflichtung)

eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen Pflegedienst abrufen.

  • Halten Sie das Gutachten des medizinischen Diensts bereit bzw. die Bestätigung des Pflegegrads
  • Halten Sie die Krankenkassenkarte griffbereit
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Pflegeperson anwesend ist
  • Wenn existierend, halten Sie den Schwerbehindertenausweis bereit
  • Wenn existierend, suchen Sie die aktuellen Krankenhausberichte raus

Nein, durch die jahrelange Erfahrung im Bereich Pflegeberatung helfen wir auch Kindern, Jugendlichen und allen anderen Pflegegeldempfängern durch die Beratung. Wir wissen insbesondere um die knappen Kapazitäten vieler Pflegedienste und haben uns daher in allen Bereichen geschult und ein breites Netzwerk aufgebaut.

Zunächst vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Eine unserer Pflegefachkräfte aus der Abteilung Pflegeberatung kommt dann zu Ihnen nach Hause (nach dem Erstgespräch sind auch Videocalls möglich auf Wunsch). Hier wird über allgemeine Fragen und Möglichkeiten beraten. Die Pflegefachkraft nimmt sich dafür die Zeit, die benötigt wird. Es besteht kein zeitliches Limit. Das Protokoll des Gesprächs wird im Anschluss durch uns an die Kassen weitergeleitet. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Vorsorglich sollten Sie schon den nächsten Termin vereinbaren. Das sorgt für Sicherheit, keinen Termin zukünftig zu versäumen.

Vor Ort wird zunächst eine Vorstellung durch die Pflegefachkraft erfolgen. Diese wird Ihnen bei Bedarf danach nochmals den Grund für unseren Einsatz und die Folgeeinsätze erläutern, damit Sie rechtlich verstehen, wieso dieser nun erfolgt. Danach kommt es zur Aufnahme einiger personenbezogenen Daten. Diese sind wichtig, um die Kasse korrekt über das Gespräch zu informieren.

Darauf folgend wird das Gespräch Ihren Bedürfnissen angepasst. Das Gespräch dient dazu, Sie über verschiedenste Möglichkeiten der Entlastung und Organisation zu informieren.

Zu den möglichen Themen gehören Informationen über:

  • den Entlastungsbetrag
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • die Rolle und Aufhaben von pflegestützpunkten
  • ein mögliches Pflegepaket
  • Höherstufungsanträge
  • Anträge beim LaGeSo
  • die Hilfsmittelversorgung
  • Prophylaxen
  • Krankheitsbilder und deren Folgen bzw. Verlauf

Bedürfnisse und Themen werden hierbei in einem Protokoll festgehalten. Dieses wird Ihnen am Ende des Gesprächs vorgelegt und muss durch Sie freigegeben werden. Natürlich haben Sie hier auch die Möglichkeit, den Inhalten des Protokolls zu widersprechen.

Das Protokoll wird dann von uns an die Kasse geschickt und dient als Bestätigung für die Kasse, dass der Beratungsbesuch durch Sie wahrgenommen worden ist. Durch das Protokoll entstehen für Sie keinerlei Pflichten bzw. Aufgaben bei uns oder der Kasse.

Nein, die Beratung via Telefon war nur während der Coronapandemie möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, bei jedem zweiten Besuch, einen Videocall zu machen. Diese sind recht unkompliziert. Alles, was man hierfür benötigt, ist ein videofähiges Handy. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Erstgespräche sind mit der neuen Regelung nur vor Ort möglich.

Das ist immer unterschiedlich und von Ihnen abhängig. Wir sind da, um Sie aufzuklären.

Zu den häufigsten Fragen zählen:

  • Fragen zu Kosten und Finanzierungen
  • Fragen zu weiteren (kostenlosen) Leistungen der Pflegeversicherung
  • Fragen zu Wohnraum verbessernden Maßnahmen
  • Fragen zu den unterschiedlichen Pflegeformen (ambulant, Tagespflege, Pflegeheim etc.)
  • Fragen zu Pflegehilfsmitteln
  • Fragen zu Anträgen und Ansprechpartnern

Wir sind in ganz Berlin für die Pflegeberatungen zuständig. Unsere Abteilung hat sich die Bezirke sinnvoll aufgeteilt, sodass Sie auch konstant mit derselben Pflegekraft die Termine haben. Zu unseren Angeboten gehören also:

  • Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Mitte,
  • Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Friedrichshain-Kreuzberg,
  • Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Pankow,
  • Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Charlottenburg-Wilmersdorf,
  • Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Spandau,
  • Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Steglitz-Zehlendorf,
  • Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Tempelhof-Schöneberg,
  • Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Neukölln,
  • Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Treptow-Köpenick,
  • Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Marzahn-Hellersdorf,
  • Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Lichtenberg,
  • Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Reinickendorf

Nein. Zwischen uns besteht nur dieser Termin. Weder müssen Sie den Folgetermin durch uns wahrnehmen, noch müssen Sie, falls einmal Bedarf besteht, die Pflegeleistungen durch uns in Anspruch nehmen. Es bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen, da durch das Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI kein Vertrag entsteht. Hierbei handelt es sich nur, um eine Entlastungsleistung für die Pflegekassen.

Grundsätzlich ja. Wir empfehlen jedoch zunächst Ihren bereits gewählten Pflegedienst zu fragen, ob dieser das Beratungsgespräch durchführen möchte. Sollte dieser es aus verschiedenen Gründen nicht wollen, können wir Ihnen helfen. Hierbei ändert sich nichts mit Ihrem bestehenden Pflegedienst. Zwischen uns entsteht kein Vertrag und auch die Kassen werden nicht intervenieren. Von unserer Seite wird es auch keine Abwerbeversuche geben, da wir auf Loyalität zwischen Pflegeeinrichtungen großen Wert legen und auch entsprechend verbandlich organisiert sind.

Ja, das geht. Immer mehr Pflegedienste nehmen das Berlinweit auch in Anspruch. Da wir nicht vorhaben Klienten abzuwerben und uns ein kollegiales Miteinander wichtig ist, helfen wir gerne aus, wenn es mal zeitlich knapp wird.

Möchten Sie noch mehr über die Pflegeberatung erfahren? Dann hier ein paar hilfreiche Links.

Das Gesetz §37(3) SGB XI

pflege.de

dmrz.de

Bundesgesundheitsministerium

Sozialversicherung.kompetent.de

Pflegestützpunkte Berlin

Vertrauen ist wichtig in der Pflege. Jemand, den Sie zunächst noch nicht kennen, kommt zu Ihnen nach Hause. Das wissen wir. Mehr über uns erfahren Sie auf verschiedenen Seiten:

– Unsere Webseite: spreevital.de
– Unsere Googlebewertungen: Spreevital bei Google
– Unsere Facebookseite: Spreevital bei Facebook
– AOK Pflegenavigator: Spreevital Pflegenote
– Arbeitnehmerbewertung: Spreevital bei Kununu (Top Company 2023)
– Unser Pflegeverband: Spreevital beim AVG
– Attraktiver Arbeitgeber Pflege: Spreevital beim AAP